09.01.2024 18:53

Unterbestand bei der Kantonspolizei

(Basel) Der Unterbestand bei der Kantonspolizei Basel-Stadt hält weiter an und führt für die Mitarbeitenden zu einer unbefriedigenden ...

Der Unterbestand bei der Kantonspolizei Basel-Stadt hält weiter an und führt für die Mitarbeitenden zu einer unbefriedigenden und belastenden Arbeitssituation. Der Kommandant der Kantonspolizei, Oberst Martin Roth, hat nun ein externes Team mit der vertieften Abklärung der Kündigungsgründe beauftragt.

Der Personalunterbestand bei der Polizei (minus rund 100 Vollzeitstellen per 31.12.2023) wird durch eine Reihe von Kündigungen verschärft. Diese konnten trotz aller bereits getroffenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation bisher nicht gestoppt werden. Weitere Massnahmen sind zwar geplant, ihre Wirkung wird sich aber erst in Zukunft zeigen.

Möglicherweise sind die anhaltenden Kündigungen nicht nur auf die Arbeitsbedingungen wie Lohn, Freizeitplanung etc. zurückzuführen, sondern finden ihre Ursache allenfalls auch im Arbeitsklima und anderen Faktoren. Diese Faktoren sollen nun von einem externen Team unter der Leitung von Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, abgeklärt werden.

Das Team um Markus Schefer, bestehend aus Claudia Puglisi, Polizeidirektorin an der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen und Anja Fankhauser, MLaw und Dipl. Geol, ist von der Kantonspolizei mandatiert und nimmt seine Arbeit per sofort auf. In vertraulichen Interviews mit aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden der Kantonspolizei soll es nach den Gründen suchen, weshalb nach wie vor Mitarbeitende kündigen. Dabei werden weder Einzelfälle behandelt noch Sanktionen irgendwelcher Art ausgesprochen. Vielmehr geht es darum, durch die Gespräche Muster oder bisher nicht offen ausgesprochene Themen an die Oberfläche zu bringen, welche die Mitarbeitenden in ihrer Arbeit belasten und mitunter zu Kündigungen führen.

Das Abklärungsteam wird bis Juni 2024 einen Bericht verfassen und diesen nach Abschluss veröffentlichen. Im Sinne der Unabhängigkeit hat die Kantonspolizei keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Abklärungen und den Inhalt des Berichts. Der Bericht soll Empfehlungen abgeben, wie die Kantonspolizei künftige Abgänge ausserhalb von Pensionierungen reduzieren kann.