02.08.2021 10:35

Doppelhaushalt genehmigt

(Freiburg) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Doppelhaushalt (DHH) der Stadt Freiburg 2021/2022 und die Wirtschaftspläne aller städtischen Eigenbetriebe genehmigt.

Damit sind die vorgesehenen Kreditermächtigungen von 50,9 Mio. EUR (brutto) in 2021 und 51,5
Mio. EUR (brutto) in 2022 genehmigt. Das sind jeweils 45 Mio. EUR
Nettokreditaufnahmen pro Jahr.
Ebenfalls genehmigt wurden die Verpflichtungsermächtigungen von
41,7 Mio. EUR. Damit können ab sofort Aufträge für Investitionen
vergeben werden, welche ab 2023 und damit im kommenden DHH
2023/2024 zu Zahlungen führen werden.
In der Bewertung der Rechtsaufsicht ist auch die besondere
Situation in der Corona-Pandemie eingeflossen und das Ziel der
Stadt bestätigt worden, dass die kommunalen Investitionen in der
jetzigen Situation nicht zurückgefahren werden dürfen.

In der Begründung zur Genehmigung wurde aber auch deutlich
gemacht, dass Kredite nur in dem Umfang tatsächlich
aufgenommen werden, wie dies zur Finanzierung der Maßnahmen
erforderlich wird. Verbesserungen im Ergebnis sind vorrangig zur
Begrenzung der Neuverschuldung einzusetzen. Darüber hinaus
wird es für dringend erforderlich gehalten, dass zeitnah konkrete
und umsetzbare Vorschläge zur Verbesserung des
Ergebnishaushaltes erbracht werden. Hierzu bittet das RP um
weitere Informationen im 1. Halbjahr 2022.
Oberbürgermeister Martin Horn ist dankbar, dass das RP bei der
Entscheidung die aktuelle, schwierige Situation berücksichtigt hat,
wie auch das Land Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden
in der Corona-Pandemie auf vielfältige Weise unterstützt hat. „Mit
der Genehmigung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022
ohne Auflagen können wir unsere wichtigen Investitionen in die
Zukunft angehen. Die Hinweise in der Begründung decken sich
auch mit unseren Einschätzungen. Wir werden in allen Bereichen
die bestehenden Herausforderungen angehen. Deshalb haben wir
bereits Anfang des Jahres einen ambitionierten Prozess zur
Konsolidierung und Restrukturierung begonnen.“
Der DHH sieht in 2021 und 2022 Fehlbeträge im Ergebnishaushalt
vor, die aber aus Überschüssen früherer Jahre ausgeglichen
werden können. Die Einschätzung der Stadt aus den
Haushaltsplanberatungen im Frühjahr wurde damit bestätigt. Das
RP sieht eine bedenkliche Entwicklung der Planansätze bei
laufenden Aufwendungen, insbesondere auch bei
Personalausgaben und gibt einen deutlichen Hinweis darauf, dass
die Stadt die Ausgaben im Hinblick auf ihre Leistungskraft im Blick
haben muss, um sich auf absehbare Zeit nicht zu überfordern.
Weiter stellt das RP fest, dass mit dem bewussten Verzicht der
Politik auf den Verkauf von Grundstücken der aktuelle finanzielle
Handlungsspielraum zusätzlich spürbar eingeschränkt wird.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestliquidität werden nach dem
heutigen Stand erfüllt.

Finanzbürgermeister Stefan Breiter sieht die Einschätzung des
Finanzdezernates und der Stadtkämmerei bestätigt: „Das
Regierungspräsidium erkennt unsere Anstrengungen in
coronabedingten Zeiten an und trägt die Annahmen
Schuldentragfähigkeit und Eigenfinanzierung unserer Investitionen
mit. Ein Baustopp von begonnenen Maßnahmen kam auch mit Blick
auf die Stabilisierung unserer regionalen Bauwirtschaft nicht in
Frage. Im Zuge einer verlässlichen Haushaltswirtschaft werden wir
aber den mit dem Regierungspräsidium besprochenen Weg
konsequent weitergehen, um auch in Zukunft handlungsfähig zu
bleiben.“

Ausführlich beschäftigt sich die Rechtsaufsicht mit den städtischen
Gesellschaften und Eigenbetrieben, zumal auch dort
Kreditaufnahmen erforderlich sind.
Das RP erkennt an, dass der Kernhaushalt im
Finanzplanungszeitraum die erforderlichen Finanzierungsbeiträge
für die städtischen Beteiligungen und die Entwicklungsmaßnahme
Dietenbach eingeplant hat.
Das RP erwartet, dass die Verkaufserlöse der Altstandorte, die dem
Finanzierungsmodell des Rathaus im Stühlinger zugrunde lagen,
auch umgesetzt werden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der
städtische Haushalt erhebliche Mittel für die Stadtwerke und VAG
vorsieht. Aber auch hier erfolgt ein konkreter Hinweis, die höheren
Unterhaltungskosten bei der Beurteilung von künftigen Investitionen
fest im Blick zu haben. Es werden noch erhebliche
Finanzierungsvorbehalte bei dem geplanten
Wohnungsbauprogramm im Zuge der Konzeption FSB 2030
gesehen. Die Stadt und die Freiburger Stadtbau (FSB) sind aktuell
dabei, die Konzeption für die nächsten Jahre zu aktualisieren, so
dass voraussichtlich Ende des Jahres der Fahrplan und die
Finanzierung des Wohnungsbauprogramms dem RP vorgestellt
werden kann.

Die Stadt und das RP vertreten die gemeinsame Einschätzung,
dass der Finanzierungszeitraum bis 2024 mit erheblichen
Unsicherheiten verbunden ist. Stadtkämmerer Bernd Nußbaumer:
„Zunächst freuen wir uns, dass das Regierungspräsidium uns eine
verlässliche Form der Haushaltswirtschaft und alle Eckdaten des
DHH 2021/2022 bestätigt hat. Im Ziel sind wir uns einig: Die
gesetzlichen Vorgaben zu ausgeglichenen, nachhaltigen
Haushalten müssen in den kommenden Jahren wieder angestrebt
werden. Das wird alles andere als einfach!“