05.05.2020 10:41

Priesterweihe verschoben

(Freiburg) Gottesdienste können auch im Erzbistum Freiburg wieder öffentlich gefeiert werden – unter Beachtung mehrerer Auflagen. In ...

Gottesdienste können auch im Erzbistum Freiburg wieder öffentlich gefeiert werden – unter Beachtung mehrerer Auflagen. In einem Gespräch zwischen den Bischöfen der katholischen Diözesen und der evangelischen Landeskirchen Baden-Württembergs und Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde am vergangenen Dienstag (28.04.) Einigkeit über die Bedingungen erzielt. Nach den am Donnerstag (30.04.) erfolgten Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder veröffentlichte die Landesregierung am Wochenende die entsprechenden Bestimmungen. Erzbischof Stephan Burger begrüßt das abgestimmte Vorgehen: „Trotz der immer noch notwendigen Einschränkungen freue ich mich darüber, dass wir wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können. Bei aller Freude, als Kirche stehen wir weiterhin in einer großen Verantwortung für die Gesundheit der Gläubigen und der gesamten Bevölkerung“, so der Erzbischof.

Begrenzung der Teilnehmerzahlen sowie Abstands- und Hygieneregeln

Auf Basis der von der Landesregierung veröffentlichten Bedingungen wurde im Erzbischöflichen Ordinariat eine Handreichung entwickelt, wie unter Einschränkungen wieder öffentlich Gottesdienst gefeiert werden kann. Darin sind die konkreten Regelungen für die Feier von Gottesdiensten im Kirchenraum sowie im Freien dargestellt. Im Wesentlichen beinhalten diese zum einen die Begrenzung der Teilnehmerzahlen aufgrund eines notwendigen Mindestabstands von zwei Metern zwischen allen Gottesdienstbesuchern. Zudem beinhaltet die Handreichung Hygieneregeln während der Gottesdienste wie Desinfektionsmöglichkeiten, Zugangsregelungen sowie eine Reihe liturgischer Bestimmungen.

Das Erzbischöfliche Ordinariat empfiehlt in seiner Handreichung, von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien zu feiern, besonders in den kommenden Sommermonaten großzügig Gebrauch zu machen, wobei auch hier der Mindestabstand zwischen den Mitfeiernden von 2m in alle Richtungen einzuhalten ist und kontrollierbar bleiben muss. Daher sollen bei gottesdienstlichen Feiern im Freien nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. Von Prozessionen soll in dieser Zeit dagegen abgesehen werden, da es äußerst schwierig wird, hierbei die vorhergesehenen Abstände dauerhaft zu gewährleisten.

Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt. Dies ist auch ein deutliches Signal für ältere Menschen oder Personen, die zu einer Risikogruppe gehören. Diese sollen einerseits nicht grundsätzlich von der Möglichkeit der Mitfeier des Gottesdienstes ausgeschlossen werden, aber andererseits auch keine falsche innere Verpflichtung verspüren, trotz des Bewusstseins der eigenen Gefährdung am Gottesdienst teilzunehmen. Auf der Internetseite www.ebfr.de/seelsorgejetzt werden weiterhin Gottesdienste für zuhause bereitgestellt. Das Erzbischöfliche Ordinariat empfiehlt daher den Kirchengemeinden auch, bisher durchgeführte Live-Streams von Gottesdiensten weiter anzubieten, um so auch die Mitfeier von zu Hause weiterhin zu ermöglichen.

Die Handreichung der Erzdiözese Freiburg mit den konkreten Regelungen sowie Materialien zur Kommunikation in den Kirchengemeinden findet sich auf der Internetseite www.ebfr.de/corona

Die Kirchengemeinden im Erzbistum werden in den nächsten Tagen – abhängig von den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen –die Regelungen umsetzen, so dass voraussichtlich ab dem Wochenende (09./10.5.) wieder die ersten öffentlichen Gottesdienste im Erzbistum Freiburg gefeiert werden können. Im Freiburger Münster wird der erste öffentliche Gottesdienst am Sonntag (10.5.) um acht Uhr stattfinden. Das tägliche Angebot eines Livestreams aus dem Freiburger Münster bleibt vorerst parallel bestehen, damit der Gottesdienst auch weiterhin über den YouTube-Kanal der Erzdiözese Freiburg von zuhause aus mitgefeiert werden kann. Informationen und Termine dazu finden sich auf der Internetseite www.ebfr.de/livestream

Priesterweihe wird zu einem späteren Zeitpunkt gefeiert

Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen wurde seitens der Erzdiözese Freiburg beschlossen, die für Sonntag (10.5.) geplante Priesterweihe im Freiburger Münster auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch Erstkommunionsfeiern sowie Firmgottesdienste sind aufgrund der bestehenden Auflagen aktuell nicht im gewohnten Rahmen möglich und wurden daher ebenfalls verlegt.