06.03.2020 10:41

Alkohol- und Drogenfahrten

(Kehl) Den Beamten des Polizeireviers Kehl sind in der Nacht auf Freitag gleich vier unter Alkohol- beziehungsweise unter ...

Den Beamten des Polizeireviers Kehl sind in der Nacht
auf Freitag gleich vier unter Alkohol- beziehungsweise unter Drogeneinfluss
stehende Autofahrer ins Netz gegangen. Kurz nach 0:30 Uhr geriet auf der L 75,
zwischen Sundheim und Marlen, ein 20 Jahre alter Renault-Fahrer ins Visier der
Gesetzeshüter. Bei einer Überprüfung des Heranwachsenden ergaben sich Anzeichen
einer Drogeneinwirkung, die sich mittels eines anschließenden Schnelltests
bekräftigten. Nach Auswertung einer erhobenen Blutprobe drohen dem jungen Mann
ein mehrwöchiges Fahrverbot, ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Rund eine Stunde später zog die zügige Fahrweise eines 72 Jahre alten Land
Rovers-Fahrers die Blicke einer Streifenbesatzung auf sich. Der 72-Jährige wurde
kurz nach 1:30 Uhr in der Industriestraße in Willstätt genauer unter die Lupe
genommen. Etwa 1,2 Promille standen einer Weiterfahrt im Wege und brachten ihm
ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.

Kaum waren 30 weitere Minuten vergangen, ereilte ein 32 Jahre alter
Mercedes-Lenker in der Großherzog-Friedrich-Straße das gleiche Schicksal. Über
ein Promille zeigte dieses Mal das Testgerät an, was unweigerlich zur Erhebung
einer Blutentnahme führte. Ferner ist der 32-Jährige nach derzeitigen
Erkenntnissen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und muss überdies,
nach einem Blick in das polizeiliche Fahndungssystem, am heutigen Freitagmorgen
einem Richter vorgeführt werden. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl des
Amtsgerichts Kehl, weil er im Jahr 2018 einer Gerichtsverhandlung wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis ferngeblieben war.

Für einen 29 Jahre alten Polo-Fahrer aus dem benachbarten Ausland sind weitere
Autofahrten in Deutschland erstmal tabu. Gegen 4:20 Uhr geriet er in der
Hafenstraße mit knapp 1,4 Promille in eine Polizeikontrolle und musste mit der
Erhebung einer Blutprobe das gleiche Prozedere über sich ergehen lassen, wie
seine Vorgänger. Der Führerschein des 29-Jährigen befindet sich in behördlicher
Verwahrung. Auch ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr.