01.12.2018 10:23

Weiterer Dialog für Luftreinhalteplan

(Freiburg) Der Luftreinhalteplan soll einvernehmlich beschlossen werden. Darüber sind sich das Regierungspräsidium Freiburg (RP) und die Stadt Freiburg einig. Das Bürgermeisteramt will daher dem Gemeinderat vorschlagen, dem aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans das Einvernehmen zu erteilen.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer bietet der Stadt Freiburg und den Umlandgemeinden einen ergebnisoffenen Dialog zu den Fragen rund um ein Dieselfahrverbot an, insbesondere auch zum Umfang und den Folgen. Dazu wird das RP Anfang nächsten Jahres die politische Begleitgruppe zu einem Gespräch einladen.

„Wir halten unter Abwägung aller Aspekte und mit Blick auf die gesamte Region die Herausnahme der B31 bei den Fahrverboten für sinnvoll und fachlich geboten. Insofern freue ich mich, dass die Stadt dem Gemeinderat vorschlägt, dem vorliegenden Planentwurf zuzustimmen. Während des gesamten Verfahrens war mir der Dialog mit der Stadt und den Umlandgemeinden ein zentrales Anliegen. Es ist für mich selbstverständlich, dass wir diesen Dialog auch nach Inkrafttreten des Planes fortführen werden. Unser gemeinsames Ziel war und ist, die Verbesserung der Luftqualität in Freiburg schnellstmöglich und nicht zulasten des Umlands zu erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Oberbürgermeister Martin Horn begrüßt die Initiative von Regierungspräsidentin Schäfer und erläutert: „Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen werden. Mit der Zusage dieses Dialogs hoffen wir, dass zu Beginn des nächsten Jahres der Luftreinhalteplan in Kraft treten kann. Unser oberstes Ziel bleibt es weiterhin, Fahrverbote wenn irgend möglich zu vermeiden“.

Und Baubürgermeister Martin Haag: „Angesichts der Klage der Deutschen Umwelthilfe und eines dann drohenden Dieselfahrverbotes bereits im kommenden Jahr ist es für die Stadt enorm wichtig, dass wir zu einer schnellen Einigung kommen. Wir werden uns in den anstehenden Dialogrunden mit dem Umland und dem RP für eine gute Lösung im Sinne einer sauberen Luft, aber auch verhältnismäßigen Einschränkung der individuellen Mobilität einsetzen, idealerweise ohne Fahrverbote. Und alles was wir machen, muss gut und verträglich sein für die ganze Region, aber auch für die Freiburger Bürgerinnen und Bürger. Das haben wir im gesamten Verfahren deutlich gemacht.“

Das RP hat die Festlegung auf die mögliche Fahrverbotszone in den Grenzen der heutigen Umweltzone (ohne Einbeziehung der B31 Stadtdurchfahrt) im Hinblick auf die Bedeutung dieser Bundesstraße im regionalen Kontext sehr bewusst und unter genauer Abwägung vieler Gesichtspunkte getroffen.

Laut RP gibt es für die überregionale Verkehrsverbindung B31 keine geeignete Alternativstrecke. Dem RP liegen gutachterliche Untersuchungen vor, die zeigen, dass die vorgesehene Verbotszone trotz der Aussparung des Streckenabschnittes entlang der B 31 eine sehr hohe Stickoxid-Reduzierung bewirkt. Dies gilt sowohl an der Messstelle selbst als auch in anderen kritischen Bereichen des Stadtgebietes, in denen der NO2-Grenzwert ebenfalls überschritten oder nur knapp unterschritten ist. Ursache dafür ist, dass im Stadtgebiet im Bereich der Umweltzone deutlich größere Mengen Stickoxide freigesetzt werden als auf der B 31 und auch die Emissionen auf der B 31 zum überwiegenden Teil vom Quell- und Zielverkehr stammen.

Die Stadtverwaltung Freiburg hält ihre Bedenken gegen die vorliegende Abgrenzung der möglichen Fahrverbotszone aufrecht, sieht aber auch die Notwendigkeit zu einer schnellen Einigung zu kommen. Auch im Hinblick auf das anstehende Klageverfahren und um möglichst rasch einen verbindlichen Luftreinhalteplan zu erhalten.

Für die Stadt wäre als Alternative eine im Umfang deutlich kleinere Verbotszone denkbar, die die besonders stark belasteten Bereiche entlang der B 31 (auch im zentralen Stadtgebiet) sowie die Ausweichstrecken umfassen könnten. Durch die Anordnung von solchen kleineren, zonalen Fahrverboten direkt im Umfeld der Grenzüberschreitungen würde aus Sicht der Stadt verursachergerecht an der Quelle angesetzt. Durch die dadurch neben dem Durchgangsverkehr erfassten Fahrten würde auch stadtweit eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen erreicht. Der Vorteil wäre, dass viele Fahrten in anderen, nicht besonders stark belasteten Stadtteilen, weiterhin stattfinden könnten – Menschen, die dort leben oder arbeiten, wären von einem Fahrverbot also nicht betroffen.

Die Stadtverwaltung begrüßt daher den Vorschlag des RP, zeitnah im kommenden Jahr einen ergebnisoffenen Dialog der politischen Begleitgruppe einzuberufen, in dem der genaue Umfang und die Folgen einer Fahrverbotszone gemeinsam mit dem Umland erörtert werden soll. Ziel dieses Dialoges wird es sein, nach Möglichkeit einvernehmlich zu einer Abgrenzung einer Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge 4/IV in Freiburg zu kommen, die unter Wahrung der Recht- und Verhältnismäßigkeit einen wichtigen Beitrag zur schnellen Verbesserung leisten wird.