10.12.2018 10:34

Kein Feuerwerk in der Innenstadt

(Ettenheim) Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei kam es in der Vergangenheit in verschiedenen Städten ...

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei kam es in der Vergangenheit in verschiedenen Städten immer wieder zu Bränden – zum Teil mit erheblichem Schaden an historischen und denkmalgeschützten Gebäuden und Wohnhäusern der Innenstädte.

Mit Wirkung vom 01.Oktober 2009 gilt folgende Regelung:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Dies bedeutet für Ettenheim, dass im engsten Innenstadtbereich zwischen Oberen, Unteren und Ringsheimer Tor kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Dieses Verbot erfasst auch alle Fachwerkhäuser in den Ortschaften.

Selbstverständlich sollte sein, dass keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Wohnhäusern, denkmalgeschützten und historischen Gebäuden (z.B. das Altdorfer Schloss) gezündet werden.
Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Bei unsachgemäßer Anwendung kann es zu Bränden und schweren Verletzungen kommen.

Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des historischen Stadtkerns. Sie weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geldbuße bis 50.000,-Euro geahndet werden können.