Gewaltverbrechen an Seniorin
(Kehl) Die Hintergründe zum Tod einer Seniorin in Kehl sind seit Sonntagnachmittag Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Eine ...
Die Hintergründe zum Tod einer Seniorin in Kehl sind seit
Sonntagnachmittag Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Eine ältere Dame
war gegen 15 Uhr mit einer Bekannten verabredet, um den Nachmittag gemeinsam zu
verbringen. Die Besucherin fand die Bewohnerin nach Betreten des Hauses leblos
auf. Der kurz nach 15 Uhr alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod der
Seniorin feststellen. Die Einschätzung des Mediziners sowie die Gesamtumstände
in dem Wohnhaus lassen nach ersten Erkenntnissen den Verdacht zu, dass es sich
bei dem Tod der älteren Frau um ein Gewaltverbrechen handeln könnte. Beamte des
Polizeireviers Kehl, der Kriminalpolizei samt Kriminaltechnikern leiteten noch
am Nachmittag die Ermittlungen ein und begannen mit Nachbarschaftsbefragungen,
Vernehmungen und Spurensicherungsmaßnahmen in dem Wohnhaus. In diesem
Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die möglicherweise bereits Tage zuvor, am
Samstag, in der Nacht zum Sonntag oder auch im Verlauf des Sonntags verdächtige
Personen gesehen oder verdächtige Wahrnehmungen im Bereich 'Kronenhof' gemacht
haben. Hinweisgeber wenden sich bitte unter der Telefonnummer: 0781 21-2820 an
die Beamten des Kriminaldauerdienstes.
Nach vielen Befragungen und Vernehmungen können die Ermittler das
Zeitfenster des Tötungsdelikts zum Nachteil der alleinlebenden Seniorin
inzwischen eingrenzen. Noch am Samstagmittag hatte die 84-Jährige telefonischen
Kontakt mit einer Angehörigen, am Sonntagnachmittag wurde sie dann durch eine
Bekannte tot in ihrem Wohnhaus aufgefunden. Die Erkenntnisse und Spuren, dass
die 84-Jährige Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist, verstärken sich immer
weiter. Aus diesem Grund wurde durch die Staatsanwaltschaft Offenburg ein
Verfahren wegen Mordverdachts eingeleitet. Weitergehende Informationen zur
Auffindesituation der tödlich verletzten Seniorin und den möglichen
Hintergründen zu den Tatumständen sind aktuell Gegenstand des Verfahrens und
können zum aktuellen Zeitpunkt aus ermittlungstaktischen Gründen nicht
detaillierter bekanntgegeben werden.
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