12.07.2023 11:20

Kirchengemeinden bereiten Zusammenschluss zu 2026 vor

(Freiburg) Die acht katholischen Kirchengemeinden des Dekanats Freiburg bereiten sich auf den Zusammenschluss zu einer einzigen großen ...

Die acht katholischen Kirchengemeinden des Dekanats Freiburg bereiten sich auf den Zusammenschluss zu einer einzigen großen Pfarrei am 1. Januar 2026 vor: Dies geschieht im Rahmen der Neustrukturierung der Erzdiözese Freiburg unter dem Namen „Kirchenentwicklung 2030“. Um anstehende Entscheidungen auch in der Übergangszeit rechtssicher zu regeln, trafen sich Anfang Juli über 140 Mitglieder der Freiburger Pfarrgemeinderäte und Stiftungsräte zur Vollversammlung.


Diese Räte haben aktuell Verantwortung für rund 73.500 Katholikinnen und Katholiken in den 31 Freiburger Pfarreien, die zum 01.01.2026 gemeinsam eine neue große Pfarrei beziehungsweise im Sinne des Staatskirchenrechtes auch eine Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden werden. Heißen wird diese voraussichtlich „Freiburg im Breisgau“ und das Münster als Pfarrkirche haben. Diese Entscheidung war schon zuvor in den acht Kirchengemeinden separat getroffen worden.

Keine Blaupause, aber Dynamik
„Der Blick ist nun auf das große Ganze gerichtet“, begrüßte Dekan Alexander Halter am 6. Juli im Mehrgenerationenhaus EBW Weingarten das Plenum, das es so zuvor in dieser Form noch nie gegeben hatte. Die engagierten Räte, fast ausschließlich Ehrenamtliche, seien zusammengekommen, um in aller Offenheit füreinander und im gegenseitigen Respekt erste gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Viele inhaltliche und pastorale Fragen, so Halter, werden schon seit Monaten im Gremium der Lokalen Projektleitung für Freiburg erörtert, dennoch gebe es „keine Blaupause für das künftige Miteinander, sondern eher einen dynamischen Prozess, den wir auch nach dem Stichtag 2026 weiter gestalten“, wie der Dekan betonte.

Handlungsfähig im Ausschuss

Zu Vorsitzenden der Vollversammlung wurden Dr. Hansjörg Kaiser (Kirchengemeinde Freiburg Mitte) und Kathrin Steiger (Kirchengemeinde Freiburg Nord) gewählt, unter deren Leitung das Hauptanliegen des Abends anstand: Nämlich die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um schon heute anstehende Entscheidungen für die zukünftige Pfarrei gemeinsam treffen zu können – etwa neue Herangehensweisen in der Sakramentenvorbereitung oder neue Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit in der Pfarrei Freiburg.
Die Erzdiözese Freiburg ermöglicht es der Vollversammlung grundsätzlich, ihre Aufgaben an einen „beschließenden Ausschuss“ zu delegieren, der alle Kirchengemeinden gleichermaßen vertritt: Für diese Lösung hat sich die Vollversammlung der 142 Pfarrgemeinderätinnen und –räte Anfang Juli nun mehrheitlich ausgesprochen: Dem Ausschuss werden jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter der acht Kirchengemeinden sowie die beiden sogenannten Projektkoordinatoren für Freiburg, Dekan Alexander Halter und Dekanatsreferentin Dr. Ruth Scholz, angehören, die Letzteren beiden jedoch ohne Stimmrecht.
Die acht Kirchengemeinden haben das Recht, gegen Beschlüsse des Ausschusses in ihren Pfarrgemeinde- und Stiftungsräten ein Veto einzulegen.


Keine zusätzlichen Sitze für Gruppierungen
Nicht durchsetzen konnte sich der Antrag von Ruben Letzer aus dem Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit Freiburg Mitte: Er wollte im beschließenden Ausschuss auch zwei Personen aus dem Kreis der Jugendverbände sehen. Ein Gegenargument lautete jedoch, dass junge Kandidierende bei Pfarrgemeinderatswahlen stets überdurchschnittlich gute Stimmergebnisse erzielten und somit auch jetzt schon in den Gremien der Kirchengemeinden gut vertreten seien. Andererseits, so das Argument der Jugendlichen, hätten die Unter-16jährigen noch gar nicht das passive oder aktive Wahlrecht bei Pfarrgemeinderatswahlen. Zwei weitere Plätze in einem Gremium von 18 Personen hätten diese rein altersbezogen definierte Gruppe dennoch deutlich bevorzugt gegenüber anderen Interessensgruppen, welche im Gemeindeleben ebenso im Blick zu behalten sind – Kinder, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung, Geflüchtete, um nur einige zu nennen. Letztlich scheiterte der Antrag am für die Vollversammlung erforderlichen doppelten Quorum, das nicht nur die Mehrheit der gesamten Versammlung, sondern auch jedes einzelnen der acht Pfarrgemeinderäte verpflichtend vorsah – wenngleich die Sympathie für das Anliegen der Jugend im Raum deutlich spürbar war.



Nicht die letzte Vollversammlung
Ebenfalls mit viel Leidenschaft geführt wurde die Diskussion, ob im nächsten Jahr die sogenannte Gründungsvereinbarung, eine Art inhaltliche Richtschnur für den Start in die neue Pfarrei, von der Vollversammlung oder vom beschließenden Ausschuss verabschiedet werden soll. Im Ergebnis der Abstimmung wird sie nun zunächst in jedem der acht existierenden Pfarrgemeinderäte – welche ja bis 2026 auch noch weiter bestehen und sämtliche örtlich relevanten Entscheidungen treffen – beraten und beschlossen, bevor sie einer weiteren Vollversammlung im nächsten Jahr zur endgültigen Verabschiedung zugeht.


Gesamtstiftungsrat als Ausschuss

In nichtöffentlicher Sitzung ging der Abend für die Vollversammlung der Stiftungsräte weiter, die den auch heute schon bestehenden Gesamtstiftungsrat der acht Kirchengemeinden zu ihrem beschließenden Ausschuss machten. In den Vorstand der Vollversammlung der Stiftungsräte wurde neben Dekan Alexander Halter, der kraft Amtes Teil des Vorstands ist, Franz-Peter Dussing (Kirchengemeinde Freiburg Nord) gewählt.



Beraten durch die Projektleitung
Für beide beschließenden Ausschüsse wurde die Lokale Projektleitung zum beratenden Gremium gemacht, das Entscheidungen inhaltlich erörtert und vorbereitet. In der Lokalen Projektleitung, die seit 2021 bereits elfmal zusammentrat, sind ebenfalls alle Kirchengemeinden sowie weitere Einrichtungen und Gruppierungen Freiburgs vertreten, ebenso die Jugendverbände mit zwei Vertretungen.


Das Münster ist gesetzt, der Breisgau als Novum
Bereits im Vorfeld der Vollversammlung hatten die Kirchengemeinden ihre Voten abgegeben, wonach 30 Freiburger Pfarreien aus acht Seelsorgeeinheiten am 1.1.2026 der Pfarrei Unserer Lieben Frau - in Freiburg meist als Dompfarrei bezeichnet - beitreten werden, womit , wenig überraschend, auch das Münster als Pfarrkirche gesetzt ist. Dass die neue Kirchengemeinde im staatskirchenrechtlichen Sinn dann „Freiburg im Breisgau“ heißen soll, ist durch den Zusatz „im Breisgau“ ein Novum: Bislang kam die regionale Zuordnung im Namen des Dekanates nicht vor. Damit sollen nun auch die Umlandgemeinden besser abgebildet werden, die nicht zum Stadtgebiet Freiburg gehören, nämlich Gundelfingen, Merzhausen, Au, Wittnau und Horben. Das letzte Wort hierüber hat Erzbischof Burger.