13.03.2020 10:44

Einschränkungen bei gottesdienstlichen Feiern

(Freiburg) Das Erzbistum Freiburg reagiert mit weitreichenden Entscheidungen auf die Herausforderungen durch Corona: Dienstreisen werden ...

Das Erzbistum Freiburg reagiert mit weitreichenden Entscheidungen auf die Herausforderungen durch Corona: Dienstreisen werden untersagt, Veranstaltungen abgesagt, Erstkommunionfeiern und Firmungen sollen nur in kleinem Kreis gefeiert oder bis auf weiteres verschoben werden. Mitarbeitende sollen wenn möglich von Zuhause aus arbeiten. „In diesen Zeiten sind wir mehr denn je zur Solidarität untereinander aufgerufen. Es besteht eine gesamtgesellschaftliche Pflicht, die Anzahl der Neuinfektionen so niedrig wie möglich zu halten. Dieser Verpflichtung möchte auch die Erzdiözese Freiburg nachkommen und ihrerseits alles dafür tun, um eine weitere Verbreitung von Corona zu verhindern“, bestätigt der Erzbischof von Freiburg, Stephan Burger, am Freitag (13. März).

Gottesdienste nach Maßgabe der Gesundheitsbehörden

Dazu gehören auch Einschränkungen bei den Gottesdiensten: Ob Gottesdienste stattfinden können, hängt von den Bestimmungen der örtlichen Gesundheitsbehörden zu den maximalen Teilnehmerzahlen ab. Werden mehr Besucher erwartet, ist der Gottesdienst vorsorglich abzusagen und in geeigneter Art darauf hinzuweisen. „Wir raten dazu, im Zweifelsfall Veranstaltungen abzusagen – auch mit wenigen Teilnehmern und kurzfristig. Unser Ziel muss es sein, Neuinfektionen so gut wie möglich zu vermeiden“, empfiehlt der Leiter des Krisenstabes Wolfgang Stolz. Der Krisenstab war bereits Ende Februar eingerichtet worden, um die Situation kontinuierlich zu beobachten, Informationen zu sammeln und Empfehlungen und Anweisungen auszusprechen. Über alle Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen im Erzbistum im Zusammenhang mit Corona informiert die Website www.ebfr.de/corona.

Auf Feiern verzichten

Bis auf weiteres sollen im Erzbistum Freiburg keine großen Erstkommuniongottesdienste stattfinden. Alternativ kann auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter (maximale Teilnehmerzahlen) die Erstkommunion im kleinen Kreis gefeiert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Gleiches gilt für Firmungen. Diese beginnen im Erzbistum Freiburg in der Regel erst Mitte Mai. Sollte die Situation bis dahin unverändert sein, gelten die Bestimmungen der örtlichen Behörden bezüglich der maximalen Teilnehmerzahl.

„Wir werden uns bei allen Veranstaltungen einschränken müssen, auch bei den Gottesdiensten“, bestätigt Erzbischof Stephan Burger. „Gleichzeitig stellen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger die pastoralen Grundaufgaben sicher.“

Änderungen bei den Ostergottesdiensten

Das Erzbistum Freiburg bereitet sich auch auf – wenn nötig kurzfristige – Änderungen der Ostergottesdienste vor. Die Chrisammesse im Freiburger Münster wird in veränderter Form stattfinden, und zwar ohne die Abordnungen aus dem Bereich der ganzen Erzdiözese. Besucherinnen und Besucher aus den Kirchengemeinden werden gebeten, nicht nach Freiburg zur Chrisammesse anzureisen. Die Heiligen Öle werden nicht im Anschluss, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Die Osternacht im Freiburger Münster wird nach bisheriger Planung stattfinden, jedoch mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl nach Maßgabe der Behörden. Sollte die Versammlungsgröße seitens der Behörden auf maximal 200 Personen oder weniger beschränkt werden, wird die Feier der Osternacht als öffentlicher Gottesdienst abgesagt.

Das Erzbistum Freiburg überträgt die Gottesdienste der Kar- und Osterwoche wie gewohnt per Livestream im Internet unter www.ebfr.de. Die Termine stehen unter www.ebfr.de/livestream und werden dort laufend aktualisiert.

PGR-Wahl am 22.März: online wählen

Die Pfarrgemeinderatswahl am 22. März wird wie geplant stattfinden. Die Verantwortlichen für die Durchführung der Wahl raten jedoch dazu, von der Möglichkeit der Briefwahl und der Online-Wahl Gebrauch zu machen. Bereits seit dem 8. März und noch bis zum 20. März um 18:00 Uhr können Wahlberechtigte ihre Stimme online abgeben.

Der Geschäftsführer des Diözesanrates, Martin Müller, ist mit der technischen Umsetzung der Online-Wahl sehr zufrieden: „Das elektronische Wahlverfahren funktioniert einwandfrei. Bereits am Sonntag haben mehr als 7.000 Wahlberechtigte erfolgreich ihre Stimme abgegeben.“ Das Erzbistum Freiburg ist die erste Diözese in Deutschland, die ein elektronisches Wahlverfahren bei einer Pfarrgemeinderatswahl anbietet.

Die Wahlberechtigten hatten in ihrer Wahlbenachrichtigung Ende Januar einen persönlichen Code erhalten, mit dem sie sich für die Online-Wahl anmelden können. Damit melden sie sich an und sehen dann online den auszufüllenden Stimmzettel. Sobald der Stimmzettel geöffnet wurde, kann er keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Auch die weiteren Schritte sind einfach: ankreuzen – absenden – fertig. Neben der Online-Wahl können die Wahlberechtigten ihre Stimme auch per Briefwahl oder persönlich im Wahllokal abgeben.