15.11.2018 21:20

Gartenanlagen werden nach Landesgartenschau geöffnet

(Lahr) Nachdem die Landesgartenschau nun seit rund vier Wochen geschlossen ist, hat zum 09. November 2018 das Haus am See wieder seinen ...


Nachdem die Landesgartenschau nun seit rund vier Wochen geschlossen ist, hat zum 09. November 2018 das Haus am See wieder seinen Betrieb aufgenommen. Der Zugang zur Gastronomie ist momentan ausschließlich über die Unterführung Mietersheim möglich, ebenso ist der Seepark auch nur in diesem Bereich für die Öffentlichkeit freigegeben. In den restlichen Bereichen (z.B. Seepromenade) bleibt das Seeparkgelände bis voraussichtlich Ende Dezember geschlossen, da hier noch Rückbauarbeiten ausstehen. Erst dann ist wieder eine komplette Nutzung durch die Öffentlichkeit möglich.
Dank der zügigen Rückbauten der Aussteller, ist im Bürgerpark eine Öffnung von Teilbereichen bereits zum Ende der kommenden Woche geplant. Dann sollen die Bereiche des Spielplatzes und des Stadtgartens Vicus der Öffentlichkeit zur Nutzung übergeben werden. Ebenso sollen ab diesem Zeitpunkt auch Jugendverkehrsschule, das Multifunktionsfeld und der Kletterturm und der Radweg wieder frei zugänglich sein sowie die neue Ortenau-Brücke, so dass das Haus am See dann auch über diesen Weg erreicht werden kann. Die Sportplätze und die Sporthalle+ können voraussichtlich erst Mitte 2019 genutzt werden. Bis dahin werden diese mit Baustellenzäunen gesperrt bleiben.
Der Kleingartenpark wird voraussichtlich ebenfalls zum Sommer 2019 öffentlich zugänglich sein. Bis dahin erfolgen die Rückbauarbeiten für die Ausstellung und die Fertigstellung der Kleingärten.

In diesem Zusammenhang weist die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH darauf hin, dass Baustelleneinrichtungen und –zäune nicht geöffnet werden dürfen. Auch wenn die Parkanlagen insgesamt nutzbar aussehen, so lauern doch durch offene Baustellenbereiche Gefahren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Außerdem dürfen die für die Öffentlichkeit zugänglichen Parkteile nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden, sondern stehen ausschließlich Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung.