15.01.2024 11:18

Anhörungsverfahren zur Neu- und Ausbaustrecke beendet - Nachbesserungen

(Schallstadt) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Anhörungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 zwischen Freiburg und ...

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Anhörungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 zwischen Freiburg und Schallstadt mit der Abgabe der abschließenden Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bereits ein halbes Jahr früher als mit der Deutschen Bahn vereinbart abgeschlossen. Damit wird ein weiterer großer Schritt auf dem Wege zum dringend notwendigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn erreicht.



„Der Aus- und Neubau der Rheintalbahn ist ein herausragender Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Zum einen kann mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden. Darüber hinaus werden weitere Kapazitäten für den ÖPNV geschaffen. Mit unserer Stellungnahme kann das EBA nun den für den Bau erforderlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.



Nahezu alle Abschnitte zwischen Basel und dem Knotenpunkt bei Kenzingen seien jetzt vom RP abschließend bearbeitet worden. Nur der etwas kürzere PfA 8.0 zwischen Kenzingen und Riegel werde erst im nächsten Jahr mit der dann anstehenden Erörterung wieder intensiver weiterverfolgt, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.



Zu mehreren Punkten verlangt das RP Nachbesserungen an der Planung und Auflagen beim Bau. So ist das RP der Auffassung, dass die Bahn die Anbindung der Bebelstraße an die Autobahnauffahrt Freiburg-Nord als notwendige Folgemaßnahme des Neubaus der Güterstrecke an der Autobahn zu planen und zu realisieren habe. Durch die neue Trasse neben der Autobahn können zukünftig Lkws mit einer Höhe von drei Metern nicht mehr unter der Bahn und Autobahn durchfahren, um vom Industriegebiet Hochdorf zur Autobahn zu gelangen. Die bisherige Durchfahrtshöhe ist 3,80 Meter. Die Anwohner Hochdorfs wie auch die Stadt Freiburg befürchten nicht zu Unrecht, dass der Verkehr sich dann den Weg durch Hochdorf bahnt. „Das zu verhindern, ist Aufgabe der Bahn und nicht der Stadt Freiburg“, heißt es ausdem RP.

Auch die Einrichtung der Baustraßen hat das RP intensiv geprüft. Es empfiehlt dem EBA, die geplanten Baustellenverkehre durch die Mundenhofer Straße zu unterbinden und die durch die Ziegelhofstraße auf das absolut Notwendigste zu reduzieren. Die durch die Bahn geplante Nutzung der Mundenhofer Straße habe mit Abstand zu den meisten Einwendungen im Verfahren geführt.



Zudem fordert das RP zum Schutz vor Lärm in der Bauphase eine Auflage in die Genehmigung aufzunehmen, wonach lärmintensive Arbeiten auch im Bereich des Mengener Tunnels und der südlich anschließenden Troglage grundsätzlich nur tagsüber stattfinden dürfen. Auch seien insbesondere die enormen Aushubmengen des Mengener Tunnels über ortsferne Straßen abzutransportieren und ein Aushubkonzept zu erstellen, welches die südlichen Folgeabschnitte, wo ebenfalls gewaltige Mengen an Aushub anfallen, in die Betrachtung mit einbezieht. Weiter seien Nacharbeiten beim Thema Naturschutz erforderlich. Hier insbesondere zur Vermeidung der durch den Bau der Trasse verursachten Zerschneidungswirkung durch entsprechende Wiedervernetzungsmaßnahmen wie Grünbrücken. Dazu befindet sich die Deutsch Bahn derzeit auch noch im Austausch mit den Fachbehörden.



Infobox:

Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 hat eine Länge von rund 17 Kilometern. Er beginnt im Norden bei der Autobahnauffahrt Freiburg-Nord und endet im Süden an der Grenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen. Im Norden schließt der PfA 8.1 mit seiner weiteren Streckenführung entlang der BAB 5 und im Süden der PfA 8.3 Bad Krozingen an. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert. Hauptmerkmal der neuen Planung ist bis zum Mengener Tunnel eine autobahnparallele Trassenführung und südlich des Tunnels eine Trassenführung in Tieflage.