17.09.2020 16:08

Gedenkfeier

(Freiburg) Die Stadt Freiburg veranstaltet gemeinsam mit der katholischen und evangelischen Kirche am Sonntag, 27. September, um 14.30 Uhr auf dem Hauptfriedhof eine Gedenkfeier für Menschen, die während des Lockdowns verstorben sind.

Vom 15. März bis 3. Mai fanden auf den Friedhöfen der Stadt Freiburg 256 Beisetzungen statt. Wegen der damals gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg waren sie landesweit nur im allerengsten Familienkreis möglich. Höchstens fünf Angehörige der Verstorbenen durften teilnehmen. Wenn trauernde Angehörige oder Freunde bei einer Beisetzung nicht auf dem Friedhof mit dabei sein können, fehlt ihnen der wichtige Akt des Abschiednehmens. Die vertrauten, gemeinschaftlich ausgeübten Rituale und die religiöse Zeremoniehaben einen tiefen Sinn und sind für die „Trauerarbeit“ der Angehörigen wichtig, um das Endgültige annähernd begreifen zu können. Die soziale Gemeinschaft, die Beileidsbezeugungen, das Zusammenstehen am Grab –all dies konnte in der Zeit des Lockdowns nicht stattfinden und wäre doch gerade für das Abschiednehmen von einem geliebten Angehörigen oder geschätzten Freund so wichtig. Für all jene Menschen veranstaltet nun der Eigenbetrieb Friedhöfe gemeinsam mit der katholischen und evangelischen Kirche eine Gedenkfeier. Sie findet unter Mitwirkung von Dekan Christoph Neubrand (katholische Kirche) und Dekan Markus Engelhardt (evangelische Kirche) und Teilnahme von Bürgermeister Stefan Breiter statt. „Wir alle haben seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie menschliche Schicksale mitbekommen und berührende Momente erlebt. All jenen möchten wir gemeinsam etwas Halt und einen Ort der Trauer geben“,so Bürgermeister Breiter. Die musikalische Umrahmung übernimmt ein Bläserquintett des Philharmonischen Orchesters des Theaters Freiburg. Selbstverständlich sind auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften an dieser Feier herzlich willkommen. Da die Corona-Infektionsgefahr weiterhin besteht, findet die Feier nur bei trockener Witterung und im Freien statt, vor der Einsegnungshalle des Hauptfriedhofs. Das Platzangebot ist begrenzt; es gibt 140 Sitzplätze im Abstand von 1,50 Meter und rund 90 Stehplätze, die im Abstand von 1,50 Meter gekennzeichnet sind. Um ein nicht zu erwartendes Infektionsgeschehen nachvollziehen zu können, werden die Namen und Telefonnummern aller Anwesenden erfasst. Diese Daten werden spätestens nach vier Wochen vernichtet und zu keinem anderen Zweck verwendet. Der Besuch der Gedenkfeier ist nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet. Desinfektionsmittel wird in ausreichender Mengeangeboten.