19.01.2019 09:46

Kontrollen in Shisha-Bars

(Freiburg) In einer gemeinsamen Kontrollaktion wurden am Freitagabend, 18.01.2019, mehrere Shisha-Bars im Stadtgebiet von Freiburg ...

In einer gemeinsamen Kontrollaktion wurden am
Freitagabend, 18.01.2019, mehrere Shisha-Bars im Stadtgebiet von
Freiburg überprüft. Polizei und Stadt arbeiten bereits erfolgreich in
einer Sicherheitspartnerschaft zusammen. Zoll und Polizei beteiligen
sich seit Jahren an der Sicherheitskooperation, bei der auch die
Bundespolizei vertreten ist.

Das Hauptzollamt Lörrach legte den Schwerpunkt auf Überprüfungen
im Sinne des Tabaksteuergesetzes, Sicherstellungen bei
nicht versteuertem Tabak und die Einleitung von Ermittlungen bei
Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Stadtverwaltung überprüft regelmäßig Gewerbe- und
Gaststättenbetriebe, um festzustellen, ob die bestehenden rechtlichen
Vorgaben bzw. behördliche Auflagen eingehalten werden. Schwerpunkt
des Einsatzes am Freitag war für die Stadt - neben z. B. der
Kontrolle von Spielgeräten, Einhaltung der allgemeinen Regelungen zum
Nichtraucherschutzgesetz und des Jugendschutzes - insbesondere die
Überprüfung der spezifischen Auflagen für den Betrieb von
Shisha-Bars. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit diesen zu
Beschwerden von Anwohnern und benachbarten Gewerbebetrieben aufgrund der Rauch- und Geruchsbelästigung. Darüber hinaus gelten bei solchen, schwerpunktmäßig zum Rauchen besuchten Gaststätten besondere Reglungen zum Gesundheitsschutz der Gäste und zum Brandschutz, die bei dieser Gelegenheit überprüft wurden.

Unmittelbar nach Beendigung der Kontrollmaßnahmen lagen bereits
die ersten Ergebnisse vor.

Insgesamt wurden bei diesem gemeinsamen Einsatz 115 Personen
überprüft. Zwei Personen wurden aufgrund offener
Vollstreckungshaftbefehle in Haft genommen, eine davon wurde nach
Bezahlung des geforderten Geldbetrages wieder entlassen.

Weiterhin wurden folgende Ermittlungen eingeleitet:

1 Verstoß gegen das Waffengesetz (Straftat)

1 Verstoß gegen das Ausländergesetz (Straftat)

1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Straftat)

1 Verfahren wegen unerlaubten Glücksspiels (Straftat)

8 Jugendschutzverstöße (Ordnungswidrigkeiten)

Der Zoll hat in den insgesamt sechs überprüften Shisha-Bars rund
70 kg Tabak sichergestellt. In jeder Bar wurde jeweils ein
Strafverfahren eingeleitet. Dort wurde einerseits unversteuerter
Tabak aufgefunden und solcher, für den durch Zusatz von Glycerin und
Aromastoffen erneut die Tabaksteuer entstand. Daneben wurden vier
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil die Betreiber gegen
den Verpackungszwang, der für Tabakerzeugnisse besteht, verstoßen
hatten.

Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Tagen und Wochen die
gewonnen Erkenntnisse auswerten und gegebenenfalls weitergehende
Maßnahmen ergreifen, wenn Verstöße festgestellt wurden.