19.09.2019 08:52

Korruptionsverdacht gegen einen ehemaligen Mitarbeiter beim städtischen Gebäudemanagement

(Freiburg) Ein Mitarbeiter des Gebäudemanagements Freiburg (GMF) soll Bestechungsgelder von einer externen Firma erhalten haben. Es wurden zunächst Häufungen von - grundsätzlich zulässigen - freihändigen Vergaben an eine bestimmte Firma festgestellt.

Die Vorgänge und die Vergabeverfahren wurden unter Beobachtung gestellt und weitere Überprüfungen durchgeführt. Bei diesen ergaben sich Auffälligkeiten bei Abrechnungen sowie eine überproportionale Häufung von freihändigen Vergaben an diese Firma. Aufgrund dieser Vorfälle hat die Stadtverwaltung die Kriminalpolizei wegen möglicher Bestechung eingeschaltet. Es wurde vereinbart, die Vorgänge aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Die Unterlagen wurden der Kripo im Mai 2017 übergeben, seitdem ermitteln die Polizei und Staatsanwaltschaft. Unter anderem kam es dabei zu Durchsuchungen von Haus- und Büroräumen.

Von Beginn an hat die Stadt Freiburg sehr eng mit der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet und sie umfangreich unterstützt. Die Kriminalpolizei hat ausdrücklich die sehr gute Zuarbeit der Stadt und die kooperative Zusammenarbeit mit ihr hervorgehoben und zugleich betont, dass sich entsprechende Straftaten durch einzelne Mitarbeiter auch durch intensive Kontrollen faktisch nicht verhindern lassen.

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Auf der Grundlage dieses konkreten Verdachts der Bestechung wurde dem Mitarbeiter Ende 2018 fristlos gekündigt. Die Untersuchungen zeigten auch, dass es sich um einen Einzelfall handelt und keine weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind

Bereits vor Bekanntwerden dieses Korruptionsfalls hatte die Stadtverwaltung präventiv zahlreiche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung umgesetzt, beispielsweise vor über zehn Jahren die Schaffung eines zentralen Vergabemanagements oder die obligatorische Einführung des Vier-Augen-Prinzip bei formalen Vergabeverfahren. Erst vor kurzem wurde zudem die städtische Vergabeordnung in Teilen aktualisiert sowie die städtischen Antikorruptionsrichtlinien neu gefasst und die Stelle eines externen Ombudsmanns eingerichtet.

Die involvierte Firma wurde umgehend nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente von weiteren Auftragsvergaben ausgeschlossen. Bestehende Verträge wurden beendet oder gekündigt. Derzeit wird die genaue Schadenssumme ermittelt. Sobald sie feststeht, wird die Stadt ihre Schadensersatzansprüche beziffern und geltend machen.

Die städtischen Kontrollmechanismen haben funktioniert, die Stadt hat gemeinsam mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft einen überaus bedauerlichen Vorfall aufgedeckt und ihre gute Zusammenarbeit unter Beweis gestellt.