20.03.2019 15:14

Kein Lkw-Durchfahrtsverbot

(Freiburg) Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat in einem Schreiben an Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn das Ergebnis der Prüfung ihrer Behörde eines großflächigen Lkw-Durchfahrtsverbots auf Bundesstraßen zwischen A 81 und A 5 (Donaueschingen - Donaueschingen) mitgeteilt. Danach kommt ein solches Fahrverbot weder aus Gründen der Luftreinhaltung noch nach den Kriterien des Straßenverkehrsrechts in Betracht, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Der Freiburger Gemeinderat hatte in seiner Stellungnahme zum Luftreinhalteplan in einem interfraktionellen Antrag das Regierungspräsidium gebeten, ein Durchfahrtsverbot für Lkw ab zwölf Tonnen im Bereich zwischen den Autobahnen A 5 und A 81 auszusprechen. Vorbild sollte ein Durchgangsverbot wie im Bereich der A 5, A 6, A 8 und A 81 zwischen Karlsruhe und Stuttgart sein. Für den Bereich zwischen Donaueschingen und Freiburg hatte der Gemeinderat zudem ein nächtliches Lkw-Durchgangsverbot zwischen 20 und 8 Uhr zur Erprobung vorgeschlagen.

Das ergab die Prüfung des RP: Eine Sperrung ist aus Gründen der Luftreinhaltung unzulässig, da der Grenzwert von Stickstoffdioxid nicht im gesamten Bereich überschritten wird. Da moderne Nutzfahrzeuge über zwölf Tonnen nach einer Auswertung von Daten des Kraftbundesamts bessere Abgaswerte erreichen als gängige Euro-6-Pkw mit Dieselantrieb, verstieße ein solches Durchfahrtsverbot gegen das gesetzliche Gebot eben dieser „Verursachergerechtigkeit“ im Bundesimmissionschutzrecht. Das Regierungspräsidium schlussfolgert: „Insofern besteht keine Rechtsgrundlage, die es erlauben würde, aus Gründen der Luftreinhaltung den Schwerlastverkehr von den für Schwerlastverkehr vorgesehenen Bundesstraßen (B 31, B 500, B33) auszuschließen.“

Auch das vorgeschlagene Nachtfahrverbot aus Gründen der Luftreinhaltung war nach dem Schreiben des Regierungspräsidiums zu verwerfen, da die Stickstoffdioxidwerte an der Messstation in der Schwarzwaldstraße nachts nicht viel höher sind als an der Vergleichsstation, die die Hintergrundbelastung erfasst. Das RP erläutert: „Die Maßnahme hätte somit keine Auswirkung auf den Jahresmittelwert und somit auf den Schutz der Anwohner.“

Die Behörde hat jedoch eine Verkehrsbeschränkung für den Schwerlastverkehr auch aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen wie etwa Lärmschutz oder Sicherheitsrelevanz überprüft. Das Regierungspräsidium kommt zu dem Resultat, dass ein großflächiges Verbot des Lkw-Durchgangsverkehrs deshalb ausscheide, weil die Bundesstraßen in diesem Bereich im Rahmen ihrer Netzfunktion dazu bestimmt sind, eine ungehinderte und zügige Abwicklung des Fernverkehrs zu ermöglichen. Die B 31 stellt darin ein wesentlicher Bestandteil dieses Netzes dar und und ist die einzige leistungsfähige Ost-West-Verbindung zwischen B 33 und A 98/B 34. Im Gegensatz zum Bereich zwischen Karlsruhe und Stuttgart steht außerhalb der B 31 keine weitere entsprechend geeignete und leistungsfähige Verkehrsverbindung für den Ost-West-Verkehr in einem zumutbaren Bereich zur Verfügung, so das RP.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Freiburg ist nach der Bekanntmachung am 15. Februar in Kraft getreten. Die Umsetzung der Maßnahmen läuft mit dem Ziel, den Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Die Arbeitsgruppe zu den flankierenden Maßnahmen hat sich auf ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen für die L 112, L 127 und L 128 zwischen Glottertal und St. Märgen sowie auf der L 173 zwischen Simonswald und Gütenbach verständigt (siehe gesonderte PM vom 19. März).

Die politische Begleitgruppe wird sich am 27. März im Basler Hof treffen und sich ebenfalls mit dem Stand der Umsetzung der Maßnahmen befassen. Das Regierungspräsidium Freiburg wird die Öffentlichkeit weiter auf dem Laufenden halten und über die Ergebnisse des Treffens berichten.