21.09.2021 11:30

Beratungen über den Haushaltsplan der Erzdiözese

(Freiburg) Mit der Sitzung des Kirchensteuerausschusses in der Katholischen Akademie in Freiburg haben am Freitag (17.9.) die Beratungen ...

Mit der Sitzung des Kirchensteuerausschusses in der Katholischen Akademie in Freiburg haben am Freitag (17.9.) die Beratungen über den Haushaltsplan der Erzdiözese Freiburg für die Jahre 2022 und 2023 begonnen. Unter dem Vorsitz seiner Präsidentin Prof. Annette Bernards beriet der Ausschuss über den ersten Entwurf des kommenden Doppelhaushalts, der ausgeglichen ist und vom Erzbischöflichen Ordinariat erarbeitet worden waren. Nach einer weiteren Beratung des Ausschusses am 22. Oktober wird der finale Entwurf des Bistumshaushaltes am 10./11. Dezember in einer öffentlichen Sitzung der Kirchensteuervertretung des Erzbistums beraten und verabschiedet werden.

Zum ersten Mal dabei in seiner Funktion als Generalvikar war Christoph Neubrand, der dieses Amt am 1. September von seinem Vorgänger übernommen hatte. Er zeigte sich beeindruckt, dass bereits in der ersten Sitzung der Großteil des Haushaltes 2022/23 fertig beraten werden konnte. Dafür hatten die Leiterinnen und Leiter aller Abteilungen die wesentlichen Punkte ihres Budgets vorgestellt und vor dem Kirchensteuerausschuss begründet. Dieser hatte dann die Gelegenheit, dazu Rückfragen zu stellen und Anregungen zu Planungen und Umsetzung zu geben. „Die Verantwortlichen der einzelnen Budgets im Diözesanhaushalt und die zuständige Hauptabteilung Finanzen haben hier sehr gut vorgearbeitet“, so Neubrand.

„Finanzplanung ist immer auch strategische Planung“

Diskutiert wurde im Kirchensteuerausschuss ebenfalls der grundsätzliche Rahmen der Budgetverhandlungen. „Finanzplanung ist immer auch strategische Planung“, gab Caritas-Direktor Thomas Herkert zu bedenken. Gerade die territoriale Neuumschreibung der Pfarreien entwickle eine Dynamik, von der „wir noch kein sehr scharfes Bild“ haben.

Zudem äußerte er sich allgemein zum Bild der Kirche in der Öffentlichkeit. Oft werde Kirche medial auf liturgisches Handeln und Geistliche verengt, während die Arbeit der Caritas dagegen ein „identifizierbares Engagement in unserer Gesellschaft“ darstelle, „nah an den Kernaussagen der Botschaft Jesu“.

Diskutiert wurden nach den Ausführungen des Leiters der Bauabteilung Linus Becherer die Fragen rund um den Erhalt der zahlreichen Gebäude im Erzbistum wie die Normen zum Brandschutz und erforderliche Energiesanierungen – gerade vor dem Hintergrund der derzeit stark steigenden Baukosten. Hier stellte Generalvikar Christoph Neubrand klar, dass es im Erzbistum Freiburg keinen generellen Baustopp gebe.

Wahl der Kirchensteuervertretung im Frühjahr 2022

Frau Prof. Bernards wies als Vorsitzende des Kirchensteuerausschusses und der Kirchensteuervertretung auf die nötige „Werbung“ für Kandidatinnen und Kandidaten zur Neuwahl der Vertretung im Frühjahr 2022 hin. Eine Arbeitsgruppe des Kirchensteuerausschusses hat dazu zusammen mit der Kommunikationsabteilung ein Konzept und Materialien erarbeitet.

„Die Kirchensteuervertretung ist ein sehr wichtiges Gremium der Verantwortung und Leitung. Frauen und Männer, Priester und Diakone entscheiden gemeinsam - die Verwaltung hat mit der Stimme des Generalvikars nur ein kleines Stimmrecht“, bestätigte Generalvikar Neubrand. „Das ist gut so, denn wir bereiten nur vor und müssen mit unseren Planungen überzeugen. Entschieden wird der Haushalt aber von der Vertretung der Kirchensteuerzahler in der Fläche der Erzdiözese.“

Finanzielle Grundlage für die Seelsorge in der Erzdiözese

Der Haushaltsplan bildet die finanzielle Grundlage für die Seelsorge in der Erzdiözese. Durch die Einsicht in die regelmäßig veröffentlichten Haushaltspläne besteht für alle interessierten Gläubigen die Möglichkeit, sich eingehend sowohl über den Umfang als auch über die Verwendung der Kirchensteuermittel zu informieren.

Die Mitarbeit im Gremium der Kirchensteuervertretung ermöglicht ein darüberhinausgehendes Engagement. Diese berät und beschließt den Haushalt der Erzdiözese. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, von denen sieben Geistliche und 26 Vertreter aus den Dekanaten gewählt sind. Außerdem gehören ihr der Generalvikar, ein vom Erzbischof bestellter Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariates, drei vom Erzbischof berufene Mitglieder sowie zwei aus der Mitte des Diözesanpastoralrates gewählte Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder der Kirchensteuervertretung beträgt sechs Jahre.

Für die Dauer ihrer Amtszeit wählt die Kirchensteuervertretung aus ihren Reihen neun Mitglieder für den Kirchensteuerausschuss, dazu kommen der Generalvikar und der bereits für die Kirchensteuervertretung bestellte Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariates. Der Kirchensteuerausschuss trägt Sorge dafür, dass die Einnahmen aus der Kirchensteuer transparent, nachhaltig und verantwortungsbewusst verwendet werden.