Haushaltsplan der Stadt für 2026 genehmigt
(Lahr) Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom Donnerstag, 22. Januar 2026, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans der ...
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom Donnerstag, 22. Januar 2026, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans der Stadt Lahr für das Jahr 2026 bestätigt.
In der am Donnerstag, 29. Januar 2026, eingegangenen Genehmigung hat es ebenfalls die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne für 2026 der städtischen Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr bestätigt. Außerdem hat das Regierungspräsidium alle gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen, insbesondere die Kreditgenehmigungen, für das Haushalts- und Wirtschaftsplanjahr 2026 erteilt.
Das Regierungspräsidium weist in der Haushaltsgenehmigung darauf hin, dass die Schere zwischen kommunalen Aufwendungen und zu erzielenden Erträgen zunehmend größer werde. Es würdigt die Verbesserungen auf der Aufwands- und Ertragsseite, die Gemeinderat und Stadtverwaltung bereits vorgenommen haben, verdeutlicht aber zugleich, dass der Entwicklung negativer ordentlicher Ergebnisse im gesamten Planungszeitraum dringend gegengesteuert werden müsse. Ziel müsse sein, die finanziellen Belastungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts in Einklang zu bringen. Deutlich werde außerdem die starke Abhängigkeit von den Steuererträgen, insbesondere vom Gewerbesteueraufkommen.
Oberbürgermeister Markus Ibert hat dieses Fazit bereits in seiner jüngsten Haushaltsrede vorweggenommen: „Wir kommen nicht umhin, auf dem Weg der Konsolidierung konsequent voranzuschreiten. Weitere schmerzhafte Einschnitte werden nicht zu vermeiden sein – gerade mit Blick auf die Finanzplanungsjahre ab 2027.“ Zugleich betonte er jedoch, dass die Stadt Lahr auf Zukunftsfeldern wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur, Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung weiterhin im Gestalten bleibe.
Bund und Land sieht der Oberbürgermeister weiterhin in der Pflicht: „Nachdem wir für 2025 noch ein positives ordentliches Ergebnis vorweisen konnten, zählt nun auch die Stadt Lahr zu den etwa 80 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg, die keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen können. Das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass die Ursachen unserer finanziellen Lage bei Weitem nicht nur in Lahr liegen“, betont Ibert. „Die Forderungen des Städtetags, des Gemeindetags und des Landkreistags sind unmissverständlich: Bund und Land müssen sich bewegen und die Einnahmen der Kommunen strukturell verbessern!“
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe werden von Mittwoch, 4. Februar, bis einschließlich Freitag, 13. Februar 2026, in den Diensträumen der Stadtkämmerei, Südflügel, Rathausplatz 4, zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 18 Uhr. Am Donnerstag, 12. Februar 2026, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung nachmittags geschlossen.