03.06.2019 09:08

Erste Fahrradstraße im ländlichen Raum

(Kappel-Grafenhausen) Das Landratsamt Ortenaukreis hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kappel-Grafenhausen dieser Tage die erste Fahrradstraße im ländlichen Raum des Ortenaukreises eröffnet.

Für den eigens Radfahrern vorbehaltenen, verlängerten „Tramweg“ zwischen der Fabrikstraße und der Gewerbestraße im Ortsteil Grafenhausen hatte die Verkehrsschau bestehend aus Straßenverkehrsbehörde und Straßenbauamt des Landratsamts, Gemeinde und Polizei Ende 2018 bereits die Weichen gestellt.
„Die neue Fahrradstraße ist ein weiterer Baustein des Radwegnetzes im Ortenaukreis und ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Sie stellt insbesondere für viele Schüler aus Kappel, Grafenhausen und Rust eine sichere, gesunde und umweltfreundliche Schulwegalternative dar“, so der Leiter des Amts für Straßenverkehr & ÖPNV, Klaus-Peter Busam. Die Fahrradstrecke vervollständige die West-Ost Verbindung zwischen dem Landesradfernweg entlang des Rheins und dem RadNETZ Baden-Württemberg entlang der Bundesstraße 3.

Bürgermeister Jochen Paleit überzeugte sich bereits bei einer Probefahrt von der ersten Fahrradstraße in der Ortenau. „Die Fahrradstraße bietet eine für Radfahrer sichere Umfahrung der parallel verlaufenden Ortsdurchfahrt Grafenhausen an und führt nach Westen auf die wenig befahrenen Straßen ‚Tramweg‘ und ‚Südend‘ und schließlich auf den Radweg an den Rhein zur Fähre und dann ins französische Rhinau“, so Paleit. Nach Osten sei es nun möglich, gefahrloser den Radweg zur Schulstadt Ettenheim zu erreichen. Insbesondere durch die Verschmälerung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Umbaumaßnahme an der vielbefahrenen Landesstraße sei die Fahrradstraße eine gut geeignete und beliebte Strecke für Radfahrer.

Durch die Beschilderung als Fahrradstraße darf diese zukünftig ausschließlich von Radfahrern befahren werden; anderer Fahrzeugverkehr ist nicht mehr erlaubt. Lediglich die direkten Anlieger dürfen weiterhin mit dem Kraftfahrzeug zu ihren Grundstücken fahren. Für sie gelten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine besondere Rücksichtnahme auf den Radverkehr, sodass dieser nicht gefährdet oder behindert wird. Im Bereich der Fahrradstraße ist das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt.