03.06.2025 18:41

Gebühren für Kindertagesbetreuung sollen bis 2030 steigen

(Lahr) Die Stadtverwaltung Lahr empfiehlt dem Gemeinderat, die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung bis 2030 schrittweise zu ...

Die Stadtverwaltung Lahr empfiehlt dem Gemeinderat, die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung bis 2030 schrittweise zu erhöhen. Ziel ist es, das Gebührenniveau an die gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und Kirchen anzugleichen und einen Kostendeckungsgrad von rund 20 Prozent zu erreichen. Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 23. Juni 2025.


Geplant ist eine erste Anhebung der Gebühren zum 1. September 2025 um durchschnittlich 15 Prozent, bei Ganztagsplätzen um 20 Prozent. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. September 2026 in gleicher Höhe. In den Jahren 2027 und 2028 sollen die Gebühren nochmals um jeweils 20 Prozent steigen. Parallel dazu werden auch die Verpflegungspauschalen in gleichem Maß angepasst, um gestiegene Essens- und Sachkosten aufzufangen.



Hintergrund der vorgeschlagenen Anpassung sind die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Betriebskosten – unter anderem infolge von Tarifabschlüssen, höheren Sachkosten und gestiegenen Energiepreisen. Derzeit decken die Elternbeiträge weniger als zehn Prozent der tatsächlichen Kosten – im Vergleich zu den angestrebten 20 Prozent. Lahr liegt damit im regionalen Vergleich weiterhin im unteren Gebührenbereich.

Zusätzlich soll ab dem 1. September 2027 das „Württemberger Modell“ eingeführt werden. Dabei werden für Ermäßigungen alle Kinder einer Familie unter 18 Jahren berücksichtigt – nicht nur diejenigen in Betreuung. Dadurch wird eine deutlich familienfreundlichere Beitragsstruktur geschaffen. Schätzungen zufolge würde sich die Zahl der Vollzahlenden dadurch nahezu halbieren.



Bis zur Umstellung greift weiterhin die bestehende Allgemeine Geschwisterermäßigung der Stadt Lahr, bei der nur Geschwisterkinder mit kostenpflichtigen Betreuungsplätzen berücksichtigt werden. Eltern mit geringem Einkommen können außerdem weiterhin auf gesetzliche Förderansprüche zurückgreifen. Schon jetzt übernimmt die Jugendhilfe in etwa 20 Prozent der Fälle die vollständigen Betreuungskosten. Auch die Verpflegungskosten werden bei entsprechender Berechtigung übernommen.



Mit der schrittweisen Anpassung der Beiträge reagiert die Stadt Lahr auf die finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre und setzt zugleich auf eine sozial ausgewogene Entlastung von Familien. Neben den Gebührenanpassungen werden weitere Maßnahmen geprüft, um die Kosten zu senken. Die vorgeschlagenen Erhöhungen sind nur ein Baustein, der mit zur Deckung des immer größer werdenden Defizits beitragen soll. Die endgültige Entscheidung fällt am 23. Juni im Gemeinderat.