06.03.2019 17:07

Horn ist jetzt Oberbürgermeister

(Freiburg) Bereits im vergangenen November hatte das Verwaltungsgericht eine Klage wegen Anfechtung der Oberbürgermeisterwahlen von 2018 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit ,dass die Klage wegen Prozessunfähigkeit der Klägerin unzulässig sei. Außerdem konnte das Gericht keine Verstöße gegen Wahlvorschriften erkennen, die einen Einfluss auf das Wahlergebnis hatten. Daraufhin stelle die Klägerin Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Verwaltungsgerichthof. Dieser Antrag ist nun abschließend abgelehnt worden. Dies teilte der Verwaltungsgerichtshof heute der Stadt Freiburg mit.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. Damit ist das Verfahren um die Wahlanfechtung durch die Klägerin abgeschlossen. Der Oberbürgermeister kann somit nun sein Amt mit allen Rechten und Pflichten antreten, das heißt, er hat bereits in der kommenden Sitzungswoche bei allen Entscheidungen im Gemeinderat Stimmrecht. Seine Stellung als Amtsverweser endet folglich.

Oberbürgermeister Martin Horn reagierte erleichtert auf die Entscheidung: „Rechtsmittel einzulegen ist ein wichtiges Mittel der Demokratie, auch wenn ein solches Gerichtsverfahren manchmal irritierende Aspekte aufweisen kann. Dass die unrühmliche Etappe des Amtsverwesers nun nach 9 Monaten endgültig zu Ende geht, macht mich sehr froh."