07.11.2018 08:56

Disput um höhere Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte

(Freiburg) Die FDP-Stadträte im Gemeinderat Freiburg kritisieren die geplante Erhöhung der bisherigen Aufwandsentschädigung für ...

Die FDP-Stadträte im Gemeinderat Freiburg kritisieren die geplante Erhöhung der bisherigen Aufwandsentschädigung für Stadträte um 35% von 850€ auf 1150€, die auf einen Schlag zum 1.8.2019 erfolgen soll, als unverhältnismäßig hoch und befürchten, dass sich der Gemeinderat damit ohne Not dem Vorwurf einer übertriebenen Selbstbedienungsmentalität aussetzt.
Stattdessen fordern die FDP-Stadträte ein moderateres Vorgehen und werden für die Gemeinderatssitzung am 13.11.2018 in Abweichung des Vorschlags von der Verwaltung beantragen, zum einen die Erhöhung zeitlich zu staffeln und sie auf 2 Jahre auszulegen sowie die Erhöhung an sich zu verringern. So soll erst nach der Sommerpause des neuen Gemeinderats ab dem 1.9.2019 eine Erhöhung um 100€ erfolgen und dann am 1.9.2020 nochmals eine Erhöhung um 100€.
Der Sprecher der FDP-Stadträte, Sascha Fiek, erklärt hierzu: „Angesichts der enormen zeitlichen Belastung der Stadträtinnen und Stadträte, die zum Teil mehr als 100 Stunden im Monat beträgt, ist es legitim, eine Erhöhung der bisherigen Aufwandsentschädigung zu beschließen. Die bisherigen 850€, die noch nicht versteuert sind und in der auch keinerlei sonstige Absicherungen wie für die Rente enthalten sind, müssen tatsächlich angepasst werden, um dem Arbeitsaufwand einigermaßen gerecht zu werden, der inzwischen einen üblichen Halbtagsjob übersteigt. Auf der anderen Seite muss man mit dem Thema Erhöhung aber auch hinreichend sensibel umgehen, da der Gemeinderat nun einmal seine eigene Erhöhung selbst beschließt und man sich schnell dem Vorwurf einer übermäßige Selbstbedienung aussetzt, wenn man über das Ziel hinausschießt. Wir halten eine direkte Erhöhung um 35% für kaum vermittelbar und fordern stattdessen eine gestaffelte Anpassung, wie man das auch oft bei Tarifabschlüssen sieht, verteilt auf 2 Jahre und um jeweils 100€. Diesen Umfang halten wir noch für angemessen, um einen nötigen finanziellen Ausgleich zu schaffen, aber auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren.