08.07.2025 11:21

Kommunaler Ordnungsdienst zieht Quartalsbilanz

(Lahr) Mit gezielten Kontrollen und regelmäßiger Präsenz war der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr im zweiten Quartal ...

Mit gezielten Kontrollen und regelmäßiger Präsenz war der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr im zweiten Quartal 2025 im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Der Fokus lag auf der Schulwegsicherheit, Verkehrskontrollen, dem Umgang mit Cannabis in sensiblen Bereichen sowie der Sauberkeit im öffentlichen Raum.



Bei gemeinsamen Schulwegkontrollen mit der Polizei stellte der KOD acht Verstöße fest. Es wurden vier Fälle von Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt, drei Handyverstöße und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geahndet. Letzterer betraf einen Fahrer, der ohne gültigen Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm.



In der Marktstraße führte der KOD gezielte Kontrollen von Rad- und E-Scooter-Fahrenden durch. Insgesamt wurden 25 Verstöße festgestellt – darunter 18 Fälle verbotswidrigen Fahrens in der Fußgängerzone und die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt.



Die Marktstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Das Befahren mit E-Scootern ist dort grundsätzlich untersagt. Das Radfahren in der Marktstraße ist nur werktags von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Der KOD ist regelmäßig vor Ort, um für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Während den regelmäßigen Streifen werden auch bekannte Treffpunkte von Jugendlichen immer wieder durch den KOD aufgesucht.



Bei Streifengängen stellte der KOD mehrfach den Konsum von Cannabis an nicht erlaubten Orten fest – etwa im Umfeld von Schulen oder anderen sensiblen Bereichen.



In der Innenstadt wurde ein Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot festgestellt. Das Füttern von Tauben ist gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Lahr untersagt und ist eine Ordnungswidrigkeit.



Zur Eindämmung von Verschmutzungen wurden gezielt Müllkontrollen durchgeführt. In neun Fällen kam es zu Anzeigen – unter anderem wegen weggeworfener Zigarettenkippen und Plastikbehältern.



An heißen Wochenenden wurden am Terrassenbad und am Waldmattensee in Kippenheimweiler Fahrzeuge verwarnt und abgeschleppt, die gegen Parkierungsregelungen verstoßen hatten. Weder Fahrradwege noch Feldwege dürfen zum Parken genutzt werden. Diese Flächen sind als Rettungswege ausgewiesen und müssen stets freigehalten werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten.



Im ruhenden Verkehr wurden 3520 Verwarnungen erteilt. Typische Verstöße waren das Parken auf Gehwegen, in absoluten Halteverboten oder ohne gültigen Parkschein.